Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen ImmobilienVertrag und seinen Klienten. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Vertragsvorbereitung, -gestaltung und -begleitung für Immobiliengeschäfte. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB vollumfänglich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und unserer ausdrücklichen Zustimmung.
ImmobilienVertrag bietet spezialisierte Dienstleistungen für die rechtssichere Gestaltung und Abwicklung von Immobilienverträgen an. Dies umfasst:
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelauftrag schriftlich festgelegt.
Ein Vertrag mit ImmobilienVertrag kommt zustande durch:
Angebote von ImmobilienVertrag sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung.
Der Klient verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Klienten gehen zu dessen Lasten und können zusätzliche Kosten verursachen.
Die Vergütung für unsere Dienstleistungen erfolgt je nach Vereinbarung:
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten, Auslagen und Gebühren für Drittleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Projekten behalten wir uns Teilrechnungen vor.
Wir führen alle Aufträge sorgfältig und fachkundig nach aktuellen rechtlichen Standards aus. Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindliche Richtzeiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder durch Mitwirkungsversäumnisse des Klienten verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Die rechtliche Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die Durchsetzbarkeit einer bestimmten Rechtsposition kann nicht übernommen werden.
ImmobilienVertrag verpflichtet sich zur strengsten Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen und Daten des Klienten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der erteilten Einwilligungen und gemäß unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Wir sind berechtigt, die Tatsache der Mandatierung für Referenzzwecke zu nennen, soweit keine detaillierten Angaben zu Inhalten gemacht werden und der Klient dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Wir haften für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grobem Verschulden.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittinformationen, auf die wir bei unserer Beratung zurückgreifen müssen (z.B. Grundbuchauszüge, behördliche Auskünfte), wird keine Haftung übernommen.
Haftungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend vorgeschrieben ist.
Alle von uns erstellten Verträge, Dokumente, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen unserem Urheberrecht. Der Klient erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
Die Verwendung von Mustern und Standardklauseln aus unseren Verträgen für andere Objekte oder Transaktionen ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Klienten ohne wichtigen Grund behalten wir den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz angefallener Kosten und Auslagen.
Bei Kündigung durch uns ohne wichtigen Grund sorgen wir für eine angemessene Übergabe an einen vom Klienten zu benennenden Nachfolger, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ImmobilienVertrag und den Klienten gilt ausschließlich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Basel. Wir behalten uns jedoch vor, den Klienten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025 und ersetzen alle früheren Versionen.